{"id":3381404,"date":"2025-06-03T15:45:18","date_gmt":"2025-06-03T13:45:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.livingonthecotedazur.com\/?p=3381404"},"modified":"2025-06-03T15:45:23","modified_gmt":"2025-06-03T13:45:23","slug":"steuerliche-meldung-von-immobilien-in-frankreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.livingonthecotedazur.com\/de\/steuerliche-meldung-von-immobilien-in-frankreich\/","title":{"rendered":"Steuerliche Meldung von Immobilien in Frankreich"},"content":{"rendered":"\n
Deklarieren Sie Ihre Immobilien bis sp\u00e4testens 30. Juni 2025.<\/p>\n\n\n\n
Eigent\u00fcmer von Wohnimmobilien in Frankreich m\u00fcssen Belegungs\u00e4nderungen \u00fcber den Online-Dienst \u201eG\u00e9rer mes biens immobiliers\u201c (Meine Immobilien verwalten) melden. \u00dcber diese Website k\u00f6nnen auch bestimmte Bauma\u00dfnahmen gemeldet werden, und zwar sowohl in Wohn- als auch in Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Wie Sie wissen, wurde die Wohnsteuer in Frankreich im Jahr 2023 f\u00fcr alle Hauptwohnsitze und alle Steuerzahler abgeschafft. F\u00fcr andere Immobilien, einschlie\u00dflich Zweitwohnsitze und leerstehender Wohnungen, bleibt sie jedoch weiterhin f\u00e4llig. Um den Steuerbeh\u00f6rden die Identifizierung der Immobilien zu erm\u00f6glichen, die dieser Steuer unterliegen, m\u00fcssen die Eigent\u00fcmer eine Erkl\u00e4rung abgeben, in der sie die Nutzungsbedingungen ihrer Immobilien angeben. Dieser Schritt muss in diesem Jahr gegebenenfalls wiederholt werden.<\/p>\n\n\n\n Die Meldepflicht gilt f\u00fcr alle Eigent\u00fcmer von Wohnimmobilien in Frankreich, also f\u00fcr Privatpersonen und juristische Personen wie Gesellschaften (z. B. franz\u00f6sische Immobiliengesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts: SCI). In den folgenden F\u00e4llen ist vor dem 1. Juli 2025 eine Erkl\u00e4rung abzugeben:<\/p>\n\n\n\nWer ist betroffen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
\n